Informationen

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Gut zu wissen…

  1. Termine

Um mich all meinen Patienten mit voller Aufmerksamkeit widmen zu können, bitte ich um vorherige telefonische Terminabsprache!

Tel. 015154600092

 

  1. Terminabsage

Um eine optimale Behandlung zu garantieren, arbeite ich mit Terminvergabe. Für mich bedeutet eine kurzfristige Absage einen 100% Verdienstausfall. Bitte benachrichtigen Sie mich spätestens 24 Stunden vor der geplanten Behandlung. Ich bitte um Verständnis, dass ich Ihnen bei verspäteten oder gar nicht abgesagten Terminen eine Ausfallgebühr von 50% des Beratungs-/Behandlungshonorars in Rechnung stellen muss. Kurzfristige Termine kann ich nur schwer weitergeben.

 

  1. Kosten

Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass die Honorare für meine Leistungen nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden!

Sind Sie als gesetzlich Versicherter für Heilpraktiker zusatzversichert oder privat versichert, so haben Sie die Möglichkeit auf Erstattung meiner Behandlungskosten nach der Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker.

Dazu reicht es, die von mir nach der Behandlung erstellte Rechnung bei Ihrer Kasse einzureichen. Ich empfehle Ihnen vor dem Besuch der Heilpraktikerin zu prüfen oder bei Ihrer zuständigen Kasse zu erfragen, ob und welche Leistungen mit Ihrem Versicherungstarif abgedeckt sind, bzw. lesen Sie in Ihrem Vertrag ob eine Kostenübernahme für Behandlung durch einen Heilpraktiker enthalten ist.

Das heißt:

Zwischen dem Patienten und dem Heilpraktiker besteht immer ein Behandlungsvertrag.

Der Rechnungsbetrag für die erbrachte Leistung ist vollständig an die Praxis zu zahlen.

Die Zahlung ist bar auf Rechnung beim Termin zu entrichten und zwar unabhängig davon, ob und in welcher Höhe Ihre Kranken-oder Zusatzversicherung Ihnen diese Rechnung erstattet.

 

  1. Anrechnung in Steuererklärung

Nach § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) lassen sich auch Heilpraktiker-Behandlungskosten, Fahrtkosten zum Heilpraktiker, sowie durch Heilpraktiker verordnete Medikamente als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen. Legen Sie bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung alle nicht bzw. nur teilerstatteten Arzt-und Heilpraktikerrechnungen sowie Apothekenbelege als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt vor.

 

  1. Anzahl von Behandlungen

Die notwendigen Therapie-und Beratungsstunden hängen von der Behandlungsform und der Diagnose ab, daher werden sie individuell entschieden.

Sie haben noch Fragen?

Nehmen Sie Kontakt zu mir auf.